Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Lopar Media GmbH (nachfolgend «Lopar Media», «wir» oder «Agentur») und ihren Auftraggebern (nachfolgend «Kunde» oder «Auftraggeber») für alle Dienstleistungen in den Bereichen Videoproduktion, Konzeption, Content Creation, Medienstrategie und Markenkommunikation.
1. Geltungsbereich & Vertragsschluss
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Dienstleistungen von Lopar Media GmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Lopar Media hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Angebote und Kostenvoranschläge von Lopar Media sind, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum verbindlich. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Unterzeichnung einer individuellen Leistungsvereinbarung zustande.
2. Leistungsumfang & Mitwirkungspflichten
2.1 Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen (z. B. Konzeption, Drehtage, Postproduktion, Vertonung, Bereitstellung von Medienformaten) ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung bzw. dem Projektbeschrieb.
2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, Lopar Media bei der Auftragsdurchführung bestmöglich zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Corporate-Design-Vorgaben, Drehgenehmigungen an eigenen Standorten sowie der Zugang zu Drehorten.
2.3 Verzögert sich die Durchführung von Dreharbeiten oder Projektschritten aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden, gehen daraus resultierende Mehrkosten (z. B. zusätzliche Drehtage, Standzeiten des Filmteams) zulasten des Auftraggebers.
3. Korrekturschleifen & Abnahme
3.1 Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, umfasst jede Videoproduktion zwei (2) strukturierte Korrekturschleifen im Rahmen der Postproduktion (Rohschnitt und Feinschnitt).
3.2 Änderungswünsche, die über das ursprünglich freigegebene Konzept oder Drehbuch hinausgehen (z. B. nachträgliche Nachdrehs, tiefgreifende inhaltliche Umstellungen nach erfolgter Freigabe), stellen Mehraufwand dar und werden nach den vereinbarten Stundensätzen gesondert in Rechnung gestellt.
3.3 Das finale Medienwerk gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Bereitstellung schriftlich begründete Mängel rügt oder das Werk bereits öffentlich nutzt.
4. Urheberrecht & Nutzungsrechte
4.1 Sämtliche Urheber- und Leistungsschutzrechte an den von Lopar Media geschaffenen Werken (Konzepte, Drehbücher, Filme, Animationen, Grafiken, Fotografien) verbleiben im Sinne des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes bei Lopar Media GmbH.
4.2 Lopar Media räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die im Angebot definierten zeitlichen, räumlichen und inhaltlichen Nutzungsrechte am fertig produzierten Werk ein.
4.3 Die Herausgabe von Rohdaten (RAW-Videomaterial, Projektdateien aus Premiere Pro / DaVinci Resolve / After Effects) ist nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde im Vorfeld ausdrücklich schriftlich vereinbart und vergütet.
4.4 Lopar Media ist berechtigt, fertiggestellte Werke sowie Ausschnitte daraus zu Referenz- und Eigenwerbezwecken (z. B. Showreel, Website, Social Media) zu nutzen, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden entgegenstehen.
5. Vergütung & Zahlungskonditionen
5.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.
5.2 Sofern nicht anders vereinbart, gilt bei umfangreicheren Medienproduktionen folgende Zahlungsstaffelung:
- 50% bei Auftragserteilung / vor Drehbeginn
- 50% nach Fertigstellung und finaler Abnahme
5.3 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich Lopar Media vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. sowie Mahnspesen geltend zu machen.
6. Stornierung & Terminverschiebung
Wird ein vereinbarter Drehtag oder Produktionstermin durch den Kunden verschoben oder storniert, hat Lopar Media Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten sowie auf ein Ausfallhonorar:
- Verschiebung bis 5 Werktage vor Drehbeginn: kostenlos (bereits angefallene Fremdkosten wie Mieten/Reisen ausgenommen).
- Verschiebung 2 bis 4 Werktage vor Drehbeginn: 50% des vereinbarten Tagessatzes der Produktion.
- Absage weniger als 48 Stunden vor Drehbeginn: 80% des vereinbarten Produktions-Tagessatzes.
7. Haftungsbeschränkung
Lopar Media haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen nach Schweizerischem Obligationenrecht (OR) vollumfänglich ausgeschlossen.
8. Geheimhaltung & Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln. Die Erhebung und Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss den Vorgaben des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) sowie unserer Datenschutzerklärung.
9. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
9.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Lopar Media GmbH und dem Kunden gilt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen den Parteien ist der Sitz der Lopar Media GmbH (Teufen / Kanton Appenzell Ausserrhoden, Schweiz).